Infothek
Keine unzulässige Altersdiskriminierung bei tariflichem Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit
Der tarifliche Ausschluss eines Arbeitnehmers in passiver Altersteilzeit von der Zahlung einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie ist rechtlich möglich. Er verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, da Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell sich nicht in einer vergleichbaren Lage befinden.
mehrEinkünfte aus Tätigkeit für einen auf Zypern ansässigen Arbeitgeber im Schiffsverkehr zwischen Hamburg und Helgoland einkommensteuerpflichtig
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob die Einkünfte eines in Deutschland lebenden Steuerpflichtigen aus einer Tätigkeit im Schiffsverkehr zwischen Hamburg und Helgoland, die von einem auf Zypern ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, der deutschen Einkommensteuer unterliegen.
mehrKein Abzug von Nachlassverbindlichkeiten beim Nacherben wegen unwirksamer Vermächtnisanordnungen des Vorerben
Das Finanzgericht München hatte bzgl. der Rechtmäßigkeit eines Erbschaftsteuerbescheids zu prüfen, ob der Vorerbe den erbschaftsteuerlichen Erwerb seinen Nacherben durch testamentarische Anordnung von Vermächtnissen belasten kann und insbesondere, ob derartige vom Vorerben angeordnete Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten beim Erwerb des Nacherben abzugsfähig sind.
mehrUnfall beim Anhalten wegen Notdurftverrichtung - Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs
Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg anhält, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch, das wegrollende Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor.
mehrBodenrichtwert: Anpassung an die am Bewertungsstichtag rechtlich zulässige Geschossflächenzahl
Das Finanzgericht München hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt im Rahmen der Ermittlung eines Grundbesitzwerts im Sachwertverfahren den vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwert bei einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,5 zu Recht auf die auf dem Grundstück tatsächlich verwirklichte GFZ von 0,65 umgerechnet hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.